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Berechnung der Honorare : Als Berechnungsgrundlage dienen die anrechenbaren Kosten die bez. der Tragwerksplanung i.d.R der Rohbausumme entsprechen. Die Oberste Bauaufsichtsbehörde gibt die durchschnittlichen Rohbaukosten jährlich im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekannt. Derzeit liegen die Rohbaukosten für Einfamilienhäuser bei 98,00 €/m3. Die zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten zugrunde zu legende Rohbausumme kann aus der Vervielfachung des Bruttorauminhaltes (nach DIN 277) mit den statistisch für das Land ermittelten jeweiligen durchschnittlichen Rohbaukosten für die jeweilige Gebäudeart je m³ umbauten Raumes ermittelt werden. Auf dieser Grundlage (Schätzung) werden u.a. die Bauaufsichtsgebühren der Bauaufsichtsbehörden berechnet ! Soweit eine Berechnung der Rohbausumme im Einzelfall nicht möglich ist, wird auf die Herstellungskosten abgestellt. Die genaue und aufwendige Ermittlung der Herstellungskosten setzt das Ergebnis der Beauftragung (abgeschlossene Planungsleistungen) bereits voraus und kann daher nicht vorab ermittelt werden. Auch die Honorierung der Ermittlung der Herstellungskosten ist in der HOAI geregelt. [ Honorar ][ Beispiel ] [Anmerkungen ] |
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